Samstag, 08.11.2025

Gesetz zur erleichterten Rückgabe von Elektrogeräten und E-Zigaretten verabschiedet

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Ein neues Bundesgesetz wurde verabschiedet, das die Rückgabe alter Elektrogeräte und E-Zigaretten regelt. Das Ziel des Gesetzes ist es, wertvolle Rohstoffe durch Recycling zu gewinnen und den Umweltschutz zu fördern.

Das Gesetz beinhaltet verschiedene Maßnahmen, darunter die einheitliche Kennzeichnung von Rückgabestellen für alte Elektrogeräte im Handel. Kunden sollen zudem beim Kauf von Elektrogeräten über die richtige Entsorgung informiert werden, um die Sammelquoten zu verbessern.

Weiterhin erhalten kommunale Wertstoffhöfe detailliertere Vorgaben zur Einsortierung von Altgeräten. Geschultes Personal wird eingesetzt, um die Altgeräte am Wertstoffhof in spezielle Sammelcontainer zu sortieren.

Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Rücknahmepflicht für E-Zigaretten, die uneingeschränkt und kostenlos zurückgegeben werden können. Es wird sogar über ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten diskutiert.

Diese Maßnahmen sollen die Kreislaufwirtschaft von Elektrogeräten stärken, die Umweltbelastung reduzieren und das Recycling von wertvollen Rohstoffen fördern. Sie spiegeln auch den wachsenden Trend zu umweltbewusstem Verhalten und einer verstärkten Ausrichtung auf nachhaltige Produktions- und Entsorgungsprozesse wider.

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