Die Stadt Hanau bereitet die Einführung eines kommunalen Carsharing Angebots vor. Stadträtin Isabelle Hemsley will in der ersten regulären Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession vorlegen. Ziel ist, noch im Herbst erste Carsharing Fahrzeuge anzubieten und das Angebot anschließend schrittweise auf alle Stadtteile auszuweiten.
Vorgehen und rechtliche Grundlagen
Die Stadt tritt nicht als Betreiberin auf, sondern schafft die rechtlichen Voraussetzungen und stellt geeignete Flächen im öffentlichen Raum zur Verfügung. Grundlage für das Verfahren sind das bundesweit geltende Carsharinggesetz sowie das Hessische Straßengesetz. Beide Regelwerke sehen unter anderem vor, dass Sondernutzungserlaubnisse für Carsharing Stellplätze zeitlich befristet werden müssen. Die gesetzliche Höchstlaufzeit beträgt acht Jahre. Die Stadt will die Konzession entsprechend befristen und die genaue Laufzeit in der Ausschreibung festlegen, um zugleich eine verlässliche Planungsgrundlage zu bieten.
Aufgaben und Risiken des künftigen Betreibers
Der spätere Konzessionsnehmer soll eigenverantwortlich in Fuhrpark, Technologie, Personal und die Einrichtung von Stellplätzen investieren. Im Gegenzug erhält der Betreiber die Einnahmen aus dem Betrieb und trägt die wirtschaftlichen und technologischen Risiken. Die Stadt plant zudem die Ausgestaltung der Sondernutzungsgebühren für zugeordnete Stellplätze so, dass das Angebot für Anbieter attraktiv ist.
Vorbereitung, Standortwahl und Zeitplan
Im Vorfeld wurden vertragliche und rechtliche Rahmenbedingungen geklärt, eine umfassende Markterkundung durchgeführt und Standortfragen gemeinsam mit dem Bundesverband Carsharing diskutiert. Nach Angaben der Stadt wurden bereits geeignete Standorte für Carsharing und Mobilitätsstationen vorbereitet. Der geplante Start erfolgt zunächst in kleinerem Umfang. Wie das konkrete Angebot aussieht, entscheidet das Ergebnis der Ausschreibung.
Stadträtin Hemsley betont, dass Carsharing den öffentlichen Nahverkehr ergänze, den Bedarf an privaten Zweit und Drittwagen reduzieren und Alltagsmobilität flexibler gestalten könne. Die Vorbereitung der Ausschreibung habe sich mit Blick auf verschiedene Rechtsgebiete von Straßenrecht bis Vergaberecht als notwendig erwiesen, so die Stadträtin.
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