Das Auswärtige Amt hat eine Frist verstreichen lassen, wodurch ein Zwangsgeld droht, Afghanen mit Aufnahmezusage Visa zu erteilen. Bereits ergangene Gerichtsentscheidungen zugunsten von Afghanen mit Einreisezusagen, aber ohne erhaltene Visa, werfen ein Schlaglicht auf die rechtlichen Konflikte. Insbesondere in Pakistan wurden 211 afghanische Staatsangehörige, die eine deutsche Aufnahmezusage besaßen, nach Afghanistan abgeschoben. Zusätzlich wurden über 450 weitere Afghanen mit deutschen Einreisezusagen in Pakistan verhaftet. Dank der Vermittlung der Bundesregierung konnten immerhin 245 Personen aus Abschiebelagern befreit werden. Insgesamt warten etwa 2.000 Afghanen in Pakistan auf ihre Einreise nach Deutschland.
Die drohende Situation des Zwangsgeldes seitens des Verwaltungsgerichts bei ausbleibender Visaerteilung verdeutlicht die Konsequenzen für das Auswärtige Amt. Die vorliegenden Gerichtsentscheidungen unterstreichen die Rechtssicherheit der geltenden Einreisezusagen. Die Geschehnisse in Pakistan heben die bedrückende Realität hervor, in der afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusagen in Abschiebelagern landen und auf ihre Einreise nach Deutschland warten müssen.