Zum Jahreswechsel weist das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein auf konkrete Einschränkungen beim Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Pyrotechnische Artikel der Kategorie 2 dürfen nach Angaben der Stadt nur am 31. Dezember und am 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Darüber hinaus gelten in mehreren Bereichen der Stadt umfassende Verbote.
Erlaubte Zeiten und Altersbeschränkung
Die Stadtverwaltung betont, dass das Abbrennen von Kleinfeuerwerk nur an den beiden genannten Tagen zulässig ist und ausschließlich Erwachsenen gestattet ist. Bei der Nutzung von Feuerwerksartikeln sollen die Sicherheitsanweisungen der Hersteller beachtet werden, um Gefahren für Personen und Sachwerte zu minimieren.
Sperrzonen in Altstadt und Ortsteilen
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen untersagt. Zudem hat die Stadt für besonders brandempfindliche Bereiche ein generelles Verbot ausgesprochen. Betroffen sind der Altstadtbereich der Kernstadt Eltville, in Erbach die Bereiche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße, Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse, in Hattenheim die Flächen ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz sowie in Martinsthal der Bereich des Lindenplatzes.
Appell nach früherem Großbrand und Hinweise für Silvesterveranstaltungen
Die Regelungen folgen auch aus Erfahrungen mit einem früheren Zwischenfall in der Eltviller Altstadt, bei dem ein fehlgeleiteter Feuerwerkskörper einen Großbrand mit erheblichem Sachschaden verursachte. Vor diesem Hintergrund bittet Bürgermeister Patrick Kunkel Bewohner und Gäste, pyrotechnische Raketen und Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer zu zünden. Aus Sicherheitsgründen solle die Flugrichtung der Raketen zum Rhein hin gewählt werden.
Die Stadt rät zusätzlich, auf pyrotechnische Erzeugnisse mit reinem Knalleffekt zu verzichten. Park- und Halteverbote seien unbedingt zu beachten, damit Rettungskräfte Zufahrts- und Aufstellflächen vorfinden. Anfallender Abfall nach dem Feuerwerk soll ordnungsgemäß entsorgt werden.
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