Samstag, 06.12.2025

Weihnachtsferien in Hessen: Gemeinden mahnen zur Kontrolle von Reisepass und Personalausweis

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Mit dem Beginn der Weihnachtsferien in Hessen am 23. Dezember 2025 rückt für viele Menschen die Reisezeit näher. Die Gemeinde Kiedrich weist deshalb darauf hin, die Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen rechtzeitig zu prüfen, da für Neuausstellungen mit Vorlaufzeiten gerechnet werden muss.

Bearbeitungszeiten und Planung

Wer einen neuen Personalausweis beantragen muss, sollte mit einer Bearbeitungszeit von rund vier bis sechs Wochen rechnen. Für Reisepässe werden derzeit Wartezeiten von bis zu sechs Wochen genannt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung, Anträge frühzeitig zu stellen, um mögliche Reiseeinschränkungen zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen bei der Beantragung

Für die Ausstellung eines Ausweisdokuments sind in der Regel der bisherige Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Bei einer Erstbeantragung ist außerdem die Geburtsurkunde erforderlich. Minderjährige müssen persönlich erscheinen und werden von einem gesetzlichen Vertreter oder einer bevollmächtigten Begleitperson begleitet. In diesem Fall wird eine schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweises zur Unterschriftenprüfung verlangt.

Passbilder und Gebühren

Passbilder werden nur noch in digitaler Form akzeptiert. Papierbasierte Passbilder sind nicht mehr zulässig. Im Bürgerbüro ist eine Fotomaschine vorhanden, mit der digitale Passbilder vor Ort erstellt werden können. Die Gebühr dafür beträgt 6,00 Euro, unabhängig von der Anzahl der beantragten Dokumente. Alternativ können digitale Passfotos bei zertifizierten Fotografen oder in Drogerien erstellt werden. In solchen Fällen erhalten Antragstellende einen QR Code, der bei der Antragstellung vorgelegt werden muss.

Die Gebühren für Ausweise sind gestaffelt nach Alter: Ein Reisepass kostet ab 24 Jahren 70,00 Euro und unter 24 Jahren 37,50 Euro. Ein Personalausweis kostet ab 24 Jahren 37,00 Euro und unter 24 Jahren 22,80 Euro.

Kinderreisepass und Einreisebestimmungen

Der bisherige Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum, können jedoch nicht verlängert werden. Für geplante Reisen mit Kindern muss daher geprüft werden, ob ein regulärer Reisepass erforderlich ist. Die persönliche Anwesenheit des Kindes bei der Beantragung ist notwendig, und das Passbild muss dem aktuellen Erscheinungsbild des Kindes entsprechen. Ist das auf dem Dokument abgebildete Kind nicht mehr eindeutig erkennbar, ist ein neues Ausweisdokument zu beantragen.

Bei der Reiseplanung sollten außerdem die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Einige Staaten, darunter Großbritannien, verlangen zusätzlich eine elektronische Einreisegenehmigung. Informationen zu konkreten Anforderungen stellt das Auswärtige Amt bereit.

Die Gemeinde Kiedrich empfiehlt, die genannten Anforderungen und Fristen bei der Vorbereitung von Reisen zu berücksichtigen, um kurzfristige Probleme bei der Abreise zu vermeiden.

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