Das Bundesinnenministerium plant, Daten zum früheren Geschlechtseintrag und Vornamen von trans Menschen zu speichern und weiterzugeben, was zu Kontroversen und Bedenken in verschiedenen Verbänden führt. Die geplante Verordnung stößt auf Kritik von Verbänden und Experten, die sie als überflüssig und potenziell gefährlich ansehen. Ein zentraler Kritikpunkt ist die mögliche Diskriminierung und Stigmatisierung, die durch die Speicherung sensibler Daten entstehen könnte. Insbesondere wird das Offenbarungsverbot des Selbstbestimmungsgesetzes in Frage gestellt, obwohl dieses bereits Regelungen zur Identitätssicherheit enthält.
Verbände fordern eine Überarbeitung des Entwurfs, um die Privatsphäre und Identitätssicherheit der trans Personen zu gewährleisten. Sie sehen die geplante Speicherung zusätzlicher Datenfelder als unnötig an und warnen vor der Gefahr von Diskriminierung und Stigmatisierung. Angesichts des geplanten Inkrafttretens im November 2026 bleibt abzuwarten, ob der Entwurf tatsächlich überarbeitet wird.