Drei Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, haben Klage gegen die festgelegten Mindestfallzahlen für Krankenhausbehandlungen ab dem Jahr 2024 eingereicht. Besonders die Frühchenversorgung steht im Fokus dieser juristischen Auseinandersetzung. Die Klage richtet sich gegen die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die unter anderem die Behandlung von Frühgeborenen mit geringem Geburtsgewicht betreffen.
Mit dieser juristischen Maßnahme wollen die Bundesländer die Verfassungsmäßigkeit der Mindestfallzahlen überprüfen lassen. Sie fürchten Versorgungsengpässe und sehen die Vorgaben als Eingriff in ihre eigenen Zuständigkeiten bei der Krankenhausplanung. Besonders umstritten sind die Vorgaben für Stammzellentransplantationen sowie die festgelegten Personalvorgaben.
In ihren Schlussfolgerungen betonen die Länder die Notwendigkeit flexiblerer Lösungen, um eine flächendeckende und angemessene Versorgung sicherzustellen. Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird als Schutz der Länderhoheit bei der Krankenhausplanung interpretiert, um eine eigenverantwortliche Gestaltung der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.
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